AGB

  • 1 Vertragspartner, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der „C-Ventures, Eigentümer Marek Strieker“, Birkenweg 5, 49844 Bawinkel und ihren Auftraggebern. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB.

Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, „C-Ventures, Eigentümer Marek Strieker“ stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die C-Ventures, Eigentümer Marek Strieker in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt. Diese AGB gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen zwischen der „C-Ventures, Eigentümer Marek Strieker“ und dem Auftraggeber, ohne dass es einer (späteren) ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

  • 2 Vertragsgegenstand

Die „C-Ventures, Eigentümer Marek Strieker“ bietet Leistungen im Bereich Onlineshop-Aufbau, Shopoptimierung, Neukundengewinnung, Social Media Advertising und e-Commerce Beratung an. Die Agentur berät den Auftraggeber bei der Gestaltung und dem Handling seiner Social Media Auftritte, betreut Social Media Werbeanzeigenmanager, entwickelt und schaltet Content für Social Media und betreut Social Media Accounts. Die Leistungen der Agentur ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot der Agentur. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs anbieten. Nimmt die Agentur ein solches Änderungsangebot nicht an, bleibt es bei den vereinbarten Leistungen. Nimmt die Agentur ergänzende Leistungen vor, ohne dass eine ergänzende Vergütungsvereinbarung erfolgt, gilt § 4 Abs. 3.

Die Agentur Angeboten werden Workshops, Coachings, komplette Betreuung der Werbekampagnen und Beratungen, die multimedial, videobasiert, telefonisch oder vor Ort stattfinden. Die Leistungen werden standardisiert oder individualisiert für Gruppen oder Einzelpersonen/Einzelunternehmen angeboten bzw. durchgeführt. Die genaue Leistungsbeschreibung bzw. der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen der „C-Ventures, Eigentümer Marek Strieker“ und dem Auftraggeber.

Die „C-Ventures, Eigentümer Marek Strieker“ ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung der Hilfe Dritter zu bedienen.

  • 3 Angebot, Informationen, Leistung

Die Darstellung von Angeboten der Agentur auf der Webseite ist nur eine Einladung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben.
Die Agentur wird dem Auftraggeber ein Angebot mit den im Einzelnen enthaltenen Leistungen und zugehörigen Preisen machen.
Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.
Die Agentur wird die vereinbarten Leistungen nach den Regeln der Technik erbringen. Für Suchmaschinenoptimierung, Werbemaßnahmen und Social Media Betreuung kann ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden.

  •  4 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die von dem Auftraggeber zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und/oder dem Vertrag der Agentur. Dies kann eine Pauschalvergütung, eine aufwandabhängige Vergütung (insbes. Stunden- oder Tagessatz) oder variable leistungsabhängige Vergütung sein. Eine Pauschale reicht immer nur soweit, wie die dafür angebotenen Leistungen detailliert aus dem Angebot ersichtlich sind.
Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist.
Die Agentur ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits an den Auftraggeber ausgelieferte Projektteile zu verlangen und insoweit Teilrechnungen nach Projektfortschritt auszustellen.
Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Dokumentationen, Schulungen, Support oder ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Zahlung des Auftraggebers ist sofort fällig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.
Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind oder das Aufrechnungsrecht auf Rechten des Auftraggebers wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistung aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die Agentur wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Auftraggeber befugt.

  • 5 Mitwirkung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erbringung der Leistung mitzuwirken, indem er not- wendige Informationen, Fotos, Texte, Grafiken, Tabellen etc. zur Verfügung stellt und der „C-Ventures, Eigentümer Marek Strieker“ einen Zugang zur Hosting-Plattform ermöglicht. Ist die „C-Ventures, Eigentümer Marek Strieker“ an einer Leistungserbringung gehindert, weil der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt oder Daten nicht oder nicht rechtzeitig über- mittelt, bleibt der Vergütungsanspruch hiervon unberührt. Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche, zur Verfügung gestellte Materialien, insbeson- dere Texte, Fotos, Marken etc. frei von Rechten Dritter sind. Er stellt die „C-Ventures, Eigentümer Marek Strieker“ von möglichen Ansprüchen Dritter frei, die diese ggf. wegen der Nutzung dieser Materialien geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten der Rechtsverteidigung gegen entsprechende Ansprüche.

  • 6 Beistellungen, Erschwernisse

Kosten für dritte Software- oder sonstige Produkte, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind (z.B. Kauftheme, Plugins, Werbebudgets, Werbematerialien etc.), sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Funktionalitäten, responsives Webdesign und Browser-Kompatibilität können nur im Rahmen der Voraussetzungen des dritten Software-Produkts gewährt werden. Das gleiche gilt in Bezug auf Beschränkungen von jeglichen erforderlichen Dritt-Produkten, etwa Funktionalitäten von Werbeplattformen.
Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Dritten verschuldet sind (Provider, externer Software-Anbieter, Werbeplattform etc.) und die zu Mehrarbeit führen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.

  • 7 Datenschutz

Die „C-Ventures, Eigentümer Marek Strieker“ erhebt verarbeitet und nutzt personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten des Auftraggebers in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten werden für interne Zwecke gespeichert und nach endgültiger Beendigung der Vertragsbeziehung gelöscht.

  • 8. Urheberrecht

Die im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte. Jegliche Wei- tergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt. Der Auftraggeber ist insbeson- dere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis der „C-Ventures, Eigentümer Marek Strieker“ Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von Workshops und/oder Lifecoachings zu machen.

  • 9 Laufzeit / Kündigung

Beratungs-, Coaching-, Betreuungs- oder sonstige laufzeitabhängige Leistungen können mit einem bestimmten Umfang (z.B. Menge der Posts, Sitzungen, Termine) und/oder laufzeitabhängig beauftragt sein. Die Vereinbarung eines bestimmten Kontingents oder einer bestimmten Laufzeit sind bindend.
Soweit eine andere Laufzeit oder Kündigungsregelung nicht vereinbart ist, ist eine Kündigung jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende möglich, soweit dadurch nicht ein bestimmtes Kontingent unterschritten wird.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Agentur ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt,- wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 1 Monat in Verzug gerät- der Auftraggeber auch nach einer Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt.
Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Pflichtverletzung des Auftraggebers so gravierend ist, dass die Fortsetzung des Vertrages für die Agentur unzumutbar wäre. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Agentur wegen der Pflichtverletzung selbst gegenüber Dritten haftbar wäre.
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was die Agentur an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Alternativ steht der Agentur ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber die fristlose Kündigung durch die Agentur zu vertreten hat, doch ist in diesem Fall der der Auftraggeber zusätzlich verpflichtet, einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden der Agentur zu ersetzen. Hat die Agentur eine fristlose Kündigung durch den Auftraggeber zu vertreten, hat die Agentur dem Auftraggeber nicht verbrauchte Vorauszahlungen zu erstatten und einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

  •  10 Nutzungsrechte

Nach Zahlung erwirbt der Auftraggeber an etwaigen Gestaltungen der Agentur das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht.
Soweit Werke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestimmungen.
Der Auftraggeber erwirbt mit der Lizenz das Recht, die Gestaltung, den Text oder die sonstigen gelieferten Inhalte zu bearbeiten, umzugestalten oder zu löschen.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Agentur die Leistung für den Auftraggeber als Referenz auf Ihrer Website und in sonstigen Veröffentlichungen on- und offline benennt. Die Agentur darf dafür Auszüge aus Ihrem Werk für den Auftraggeber abbilden oder ablaufen lassen, den Account verlinken und Name, Marke und Logo des Auftraggebers dafür nutzen. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.

  •  12 Mängelrechte, Verjährung

Soweit Marketing, Social Media Betreuung, Suchmaschinen-Optimierung oder andere Beratungen Inhalt des Vertrages sind, kann ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg nicht garantiert werden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eine Mangelgewährleistung nicht besteht.
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche bei künstlerischen Gestaltungen bestehen nur, soweit diese Gestaltungen wesentlich von den vorvertraglichen Vorschlägen abweichen und diese Abweichungen nicht auf technische Ursachen, mangelnde Rechtseinräumungen oder mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurück zu führen sind. Werden Änderungen jenseits dessen gewünscht, sind diese zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten.
Werden durch den Auftraggeber Veränderungen an der Leistung vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Auftraggeber eine entsprechende substantiierte Behauptung der Agentur, dass erst eine solche Veränderung den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Werbeangaben Dritter, insbesondere von Herstellern von der Agentur für die Leistungserbringung verwendeter Software, sind für die Agentur nicht verbindlich.
Soweit der Auftraggeber Unternehmen ist, verjähren die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Auftraggebers, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers oder die Agenur hat den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.